Versandanschrift zur Rücksendung von Waren:
JalouCity Lager
Volkmarstraße 1 – 7
Halle 8
12099 Berlin
2. JalouCity behält sich vor, eine in Qualität und Preis gleichwertige Leistung für den Fall der nicht nur vorübergehenden Nichtverfügbarkeit der vom Vertragspartner gewünschten Leistung zu erbringen. Dies gilt nicht, wenn die Leistungsänderung dem Vertragpartner unzumutbar ist. Ist auch eine solche gleichwertige Leistung nicht nur vorübergehend nicht verfügbar, ist JalouCity berechtigt, die versprochene Leistung nicht zu erbringen und vom Vertrag zurückzutreten. JalouCity wird den Vertragspartner über die Nichtverfügbarkeit der Leistung umgehend informieren und diesem bereits erbrachte Leistungen unverzüglich erstatten. Dem Vertragspartner erwachsen hieraus keine weiteren Ansprüche. Abweichungen in Struktur und Farbe gegenüber Ausstellungsstücken oder Katalog- bzw. sonstigen Abbildungen bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Hölzer, Furniere, Leder, textile Naturprodukte) liegen, handelsüblich sind und nicht garantiert worden sind.
3. JalouCity behält sich vor, über die Bonität des Kunden Auskunft einzuholen. Erhält JalouCity Kenntnis, dass eine wesentliche Verschlechterung in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Vertragspartners eingetreten ist, insbesondere gegen ihn nachhaltige Pfändungen oder sonstige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erfolgen oder gerichtliche oder außergerichtliche Insolvenzverfahren eröffnet werden oder hat der Vertragspartner über die seine Kreditwürdigkeit bedingenden Tatsachen unrichtige Angaben gemacht, steht JalouCity ein außerordentliches Rücktrittsrecht zu, welches zwei Wochen nach Vertragsschluss ausgeübt werden muss, es sei denn, der Vertragspartner leistet unverzüglich Vorauskasse. JalouCity wird im Falle des Rücktritts dem Vertragskunden bereits erbrachte Leistungen erstatten.
3. Zahlungsbedingungennach oben
1. Entgelte sind sofort nach Zugang einer von JalouCity ausgestellten Rechnung, die auch maschinell und ohne Unterschrift erstellt werden darf, fällig. Der Vertragspartner kommt in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung die Zahlung leistet. Der Verzugszins beträgt für das Jahr 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
2. Zur Zurückbehaltung von Zahlungen aufgrund behaupteter Mängel, ist der Vertragspartner nur dann berechtigt, wenn die zurückgehaltene Zahlung in einem angemessenen Verhältnis zu den geltend gemachten Mängeln steht.
4. Eigentumsvorbehaltnach oben
(A) Bei der Veräußerung an private Endverbraucher gilt folgender Eigentumsvorbehalt zugunsten JalouCity:
1. JalouCity behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung vor. Im Falle von Pfändungs- und gerichtlichen Sicherungsmaßnahmen hat der Kunde den Gläubiger auf die Eigentumsrechte von JalouCity hinzuweisen.
(B) Bei der Veräußerung an gewerbliche Endverbraucher und Wiederverkäufer bzw. Weiterverarbeiter gilt folgender Eigentumsvorbehalt zugunsten JalouCity:
2. JalouCity behält sich das Eigentum an sämtlichen gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung ihrer Gesamtforderungen aus allen Geschäftsverbindungen mit dem Vertragspartner vor.
3. Der Eigentumsvorbehalt gilt auch dann, wenn die Forderung für bestimmte, vom Kunden bezeichnete Warenlieferungen bezahlt ist. Das vorbehaltene Eigentum gilt als Sicherung der Saldoforderung von JalouCity. Die Be- und Verarbeitung der von JalouCity gelieferten und noch in deren Eigentum stehender Ware, erfolgt stets im Auftrag von JalouCity, ohne dass dieser hieraus Verbindlichkeiten erwachsen. Wird die im Eigentum von JalouCity stehende Ware mit anderen Sachen vermischt, vermengt oder verbunden, so tritt der Vertragspartner schon jetzt seine Eigentums- oder Miteigentumsrechte an dem neuen Gegenstand an JalouCity ab.
4. Der Vertragspartner darf die im Eigentum von JalouCity stehende Ware nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr veräußern, sofern er sich nicht in Zahlungsverzug befindet. Er tritt hiermit schon jetzt die ihm aus der Veräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrunde zustehenden Forderungen gegen seinen Abnehmer mit allen Nebenrechten sicherungshalber in voller Höhe an JalouCity ab. Der Vertragspartner bleibt zur Einziehung der Forderungen solange berechtigt, wie er sich gegenüber JalouCity nicht in Zahlungsverzug befindet. Übersteigt der Wert der zur Sicherung von JalouCity dienenden, unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware die Gesamtforderung von JalouCity um mehr als 20%, so ist JalouCity auf Verlangen des Kunden insoweit zur Rückübertragung verpflichtet.
5. Im Falle von Pfändungs- und gerichtlichen Sicherungsmaßnahmen hat der Kunde den Gläubiger auf die Eigentumsrechte von JalouCity hinzuweisen.
6. Ungeachtet des Umstands, dass der Vertragspartner das Eigentum gemäß der vorstehenden Regelungen erst später erwerben mag, geht die Gefahr auf den Vertragspartner in dem Zeitpunkt
über, in dem die Ware dem Käufer oder seinem Erfüllungsgehilfen zur Lieferung angeboten wird.
5. Gewährleistung und Haftungnach oben
1. Soweit nicht gesetzlich zwingend anders bestimmt, beginnen Gewährleistungsfristen aller Art spätestens mit Lieferung bzw. Erbringung der Leistung beim Vertragspartner.
2. Dem Vertragspartner stehen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu. Soweit dem Vertragspartner zumutbar, ist JalouCity berechtigt, die notwendigen Handlungen am Ort der Lieferung bzw. Verwendung der Ware durchzuführen. JalouCity wird von der Gewährleistungspflicht frei, sofern der Vertragspartner keine Möglichkeit zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung einräumt, es sei denn, es bedarf keiner Fristsetzung nach § 281 Abs. 1 bzw. § 323 Abs. 2 BGB, der Vertragspartner kann sich auf die Unzumutbarkeit der ihm zustehenden Art der Nacherfüllung berufen oder die dem Vertragspartner zustehende Art der Nacherfüllung ist fehlgeschlagen. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Für die Zeit der Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung können weitergehende Gewährleistungsrechte, insbesondere Schadensersatz, nicht geltend gemacht werden.
3. Ein Anspruch auf Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Mangel auf vom Vertragspartner zu vertretende unsachgemäße Behandlung, Transport oder Montage zurückzuführen ist. JalouCity übernimmt keine Haftung für Leistungen von Fremdfirmen, die der Vertragspartner beauftragt hat. Eine Haftung ist insbesondere für solche Schäden ausgeschlossen, die von diesen durch unsachgemäße Montage verursacht worden sind.
4. In Fällen einer verschuldensabhängigen Haftung ist die Haftung von JalouCity auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit begrenzt. Die Haftungssumme ist auf den Auftragswert begrenzt. Die vorgenannten Haftungsbegrenzungen gelten nicht für die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder Gesundheit oder derjenigen Pflichten von JalouCity, die erfüllt sein müssen, um die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst zu ermöglichen und auf deren Erfüllung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (insbesondere jedoch nicht beschränkt auf die Übergabe und Übereignung der Kaufsache).Ist der Vertragspartner privater Endverbraucher, bemisst sich der Auftragswert unter Einbeziehung der Umsatzsteuer, andernfalls bleibt diese unberücksichtigt (Nettopreis). Eine Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
5. Neben der gesetzlichen Gewährleistung gewährt JalouCity eine Garantie für die Dauer von insgesamt fünf Jahren. Die Garantie umfasst nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfristen ausschließlich die Beseitigung von Mängeln an der gelieferten Ware, soweit sie nicht durch unsachgemäße Behandlung des Kunden verursacht wurden. Von der Garantie ausgeschlossen sind Verschleißteile. Die im Zusammenhang mit der Garantieleistung anfallenden Anfahrts- und Montagekosten hat der Kunde zu tragen.
6. Kostentragungsvereinbarungnach oben
Macht der Vertragspartner, der Verbraucher ist, von seinem Widerrufsrecht (Ziffer 9 der AGB) Gebrauch, hat er die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten Ware entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von € 40,00 nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Ware zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht wurde. Anderenfalls ist die Rücksendung für den Vertragspartner kostenfrei.
Sofern Individualabreden nicht bestehen, wird vermutet, dass die in den vertraglichen Unterlagen schriftlich festgehaltenen Absprachen, Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen sowie alle sonstigen Erklärungen innerhalb der vertraglichen Beziehungen vollständig und richtig sind. Als schriftlich festgehalten in diesem Sinne gelten auch die durch Übermittlung per Telefax oder Email
gesandten Abreden, wenn eine ausreichende Absender- und Sendezeitkennung sichergestellt ist.